AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Kochwerk Restaurant & Pension

Vorbemerkung:
Sehr geehrter Gast,
wir freuen uns, dass Sie sich für einen Aufenthalt in unserer Pension entschieden haben.
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen enthalten Regelungen für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns (nachfolgend Unterkunft genannt).
Die nachstehenden Regelungen werden, sofern wirksam einbezogen, Vertragsbestandteile der zwischen Ihnen und uns geschlossenen Beherbergungsverträge. Dieser Beherbergungsvertrag (Reservierungsbestätigung) ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), abgesehen von der Haftung für ein eingebrachte Sachen, nicht besonders geregelter sogenannter typengemischter Vertrag. Er beinhaltet Elemente des Dienst-, Werks- und Kaufvertragsrechts in seinem Kern ist die Reservierungsbestätigung ein Mietvertrag. Unterkunftsaufnahmeverträge sind wie alle übrigen Verträge des bürgerlichen Rechts von beiden Vertragspartnern einzuhalten.
Lesen Sie sich daher die nachfolgenden Bedingungen bitte sorgfältig durch.

§ 1 Anwendungsbereich

  1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Pensionszimmer zur Beherbergung, sowie aller weiteren Leistungen der Unterkunft.
  2. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  3. Die Unter- oder Weitervermietung der entgeltlich überlassenen Pensionszimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind ausdrücklich untersagt. Mitgereiste nicht angemeldete Personen werden einmalig mit einer Aufwandspauschale in Höhe von 45,00 € pro Person berechnet. Darüber hinaus behält sich die Unterkunft vor, diese Personen im Zweifelsfall nicht zu beherbergen.

§ 2 Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnungen

  1. Die Unterkunft ist verpflichtet, die vom Vertragspartner gebuchten Pensionszimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preisen der Unterkunft zu zahlen.
  2. Die Preise für die jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste der Unterkunft. Sämtliche Preise verstehen sich inkl. der zurzeit gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. In den Preisen sind öffentliche Abgaben wie z.B. Kurtaxen u. ä. nicht enthalten. Die genannten Abgaben hat der Gast zusätzlich zu tragen.
  3. Nach fester Buchung wird keine vorherige Anzahlung fällig. Der Gast verpflichtet sich, grundsätzlich die Gesamtrechnung sofort bei Anreise in bar oder mit EC-Karte zu zahlen. Die Unterkunft ist berechtigt, Devisen, Schecks und/oder andere Kreditkarten zurückzuweisen. Der Gast erhält direkt nach Bezahlung eine Informationsrechnung. Am Folgetag wird die Endrechnung im Zimmer hinterlegt.
  4. Der Gast kann gegenüber einer Forderung der Unterkunft nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  5. Das beinhaltete Frühstücksbuffet wird in der Captain Pahlen Ferienanlage (Barther Straße 11, 18374 Zingst) bereitgestellt und ist im Übernachtungspreis inbegriffen.

§ 3 Rücktritt (Abbestellung, Stornierung)

  1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit der Unterkunft geschlossenen Vertrag kann per E-Mail oder schriftlich erfolgen und bedarf in jedem Fall der Zustimmung der Unterkunft. Bei einer Optionsreservierung bekommt der Gast von der Unterkunft eine Frist von 2 – 14 Tagen gesetzt. Meldet sich der Gast innerhalb dieses Zeitraumes nicht, wird diese ohne vorherige Information gelöscht.
  2. Der Unterkunft steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren. Bei einer Stornierung (Rücktritt) bzw. Leistungsreduzierung durch den Vertragspartner hat dieser folgenden Ersatz zu leisten:
    • Bis 31 Tage vor Reiseantritt ist eine kostenfreie Stornierung möglich
    • 30 – 21 Tage vor Reiseantritt 25 % der vereinbarten Vergütung
    • 20 – 11 Tage vor Reiseantritt 50 % der vereinbarten Vergütung
    • 10 – 1 Tage vor Reiseantritt 90% der vereinbarten Vergütung
    • Stornierungen am Anreisetag, sowie einer Nichtanreise 100% der vereinbarten Vergütung
  3. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Vertragspartners innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Unterkunft in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste vorliegen und der Vertragspartner auf Rückfrage der Unterkunft nicht auf sein Recht zum Rücktritt verzichtet.
    Die Unterkunft ist im Übrigen nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn
    a) der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt
    b) die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer von der Unterkunft nicht zu vertretenen Umstände unmöglich ist
    c) der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht
    d) der Gast den Namen der Unterkunft mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht
    e) vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung der Unterkunft untervermietet werden
    f) die Unterkunft begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Unterkunftsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Unterkunft in der Öffentlichkeit gefährden kann
    g) Haustiere mitgebracht werden
    Die Unterkunft hat den Vertragspartner von Ausübung des Rücktritts/der Kündigung umgehend, spätestens innerhalb von 14 Tagen, nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsbeendigung durch die Unterkunft begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch der Unterkunft auf Ersatz eines ihm entstandenen Schadens und der von ihm getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.

§ 4 Pensionszimmerbereitstellung und -rückgabe

  1. Die Bereitstellung der Pensionszimmer folgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.
  2. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Pensionszimmers.
  3. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, stehen dem Gast gebuchte Pensionszimmer am Anreisetag von 15.00- 20.00 Uhr zur Verfügung. Die Unterkunft hat das Recht, gebuchte Pensionszimmer nach 20.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden oder der Gast sein späteres Eintreffen nicht schriftlich zuvor mitgeteilt hat.
  4. Die Pensionszimmer müssen am Abreisetag spätestens um 10.00 Uhr geräumt sein. Wird die jeweilige Rückgabezeit überschritten, kann die Unterkunft den dadurch entstehenden Schaden in Rechnung stellen; bei einer verspäteten Rückgabe bis 12.00 Uhr ist die Unterkunft alternativ berechtigt einen Pauschalschadensersatz geltend zu machen.
  5. Jeder Gast verpflichtet sich, das Inventar, die Pensionszimmer sowie Außenanlagen und dazugehörige Gebäude pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, die durch ihn entstandenen Schäden zzgl. einer Aufwandspauschale der Unterkunft zu ersetzen.

§ 5 Haftung der Unterkunft

  1. Die Unterkunft haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten. Ausnahmsweise haftet die Unterkunft auch für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden, die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen (in diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt) sowie bei Schäden aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Diese Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch die Unterkunft eingesetzten Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, wenn die Unterkunft eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.
  3. Der Gast ist im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht gehalten, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, der Unterkunft anzuzeigen.
  4. Für eingebrachte Gegenstände des Gastes gelten die gesetzlichen Bestimmungen der § 701 ff. BGB, d.h. die Haftung ist der Höhe nach auf max. 1.500,-- € und für Geld, Wertpapiere und sonstige Kostbarkeiten auf max. 500,-- € begrenzt. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich der Unterkunft Anzeige macht (§ 703 BGB). Die Unterkunft übernimmt im Generellen keine Haftung für Schäden oder Diebstahl von Fahrrädern usw., welche auf dem Grund und Boden der Unterkunft abgestellt werden.
  5. Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Die Unterkunft bewahrt die Sachen 6 Monate auf. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
  6. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Unterkunftsparkplatz – auch gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, begründet dies keine eigenständigen vertraglichen Verpflichtungen der Unterkunft. Es gilt die StVO und die Unterkunft übernimmt keine Haftung.
  7. Sämtliche Ansprüche des Gastes gegen die Unterkunft aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in denen der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner vor dem Anspruch begründeter Umstände Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis erlangt haben müsste.

§ 6 Sonstiges

  1. Tiere sind in der Unterkunft nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen tritt automatisch § 3, Absatz 3 in Kraft. Zudem behält sich die Unterkunft vor, weitere Kosten in Rechnung zu stellen.
  2. Bei Beförderung des Gastes durch die Unterkunft ist die Haftung nach Maßgabe der jeweils bestehenden Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.

§ 7 Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Schriftform

  1. Der Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Vertragspartner der Sitz der Unterkunft.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Unterkunft. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Unterkunft.
  4. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

§ 8 Irrtümer & salvatorische Klausel

  1. Die Unterkunft behält sich vor, Irrtümer sowie Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.
  2. Sollten einzelne Punkte dieses Vertrages rechtsunwirksam sein, gelten sie sinngemäß. Die übrigen Vertragsbestimmungen gelten in jedem Falle fort.